Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB),
Bauleitplanung  – Aufstellung des Bebauungsplans „Schossaritz Süd“

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Der  hat in seiner Sitzung vom 19.02.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Schossaritz Süd“ beschlossen.

Geltungsbereich

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Schossaritz Süd“ umfasst das Gebiet südlich von Schossaritz, Flst. 1037, 1025 Tfl. und 1039 Tfl. Gemarkung Schossaritz.

Lageplan des Bebauungsplans "Schoßaritz Süd"

(nicht maßstabsgetreu)

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann in der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, Zimmer 13 (2.OG), während der allgemeinen Dienststunden bzw. auf der Internetseite unter der Adresse www.hiltpoltstein.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanung/ eingesehen werden.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Es werden folgende Planungsziele angestrebt: Ausweisung eines dörflichen Wohngebietes gem. § 5a BauNVO

Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom

vom 28.03.2024 bis einschließlich 04.04.2024

in der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, Zimmer 13 (2.OG) während der allgemeinen Dienststunden über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

Gräfenberg, 20.03.2024

Schulze-Bauer
Erste Bürgermeisterin