Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB),
Bauleitplanung des Marktes Hiltpoltstein – 1. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat Hiltpoltstein billigte in seiner Sitzung vom 13.02.2023 den Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans.

Der Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet des Marktes Hiltpoltstein und die Begründung hierzu liegen

vom 02.03.2023 bis einschließlich 03.04.2023

in der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, in der Halle im 2. Obergeschoss während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können hier heruntergeladen werden:

Ziel der Planung ist es, die Zulässigkeit von ortsfesten Anlagen zum Mobilfunk im Außenbereich des Gemeindegebietes zu steuern und für diese Anlagen Konzentrationszonen auszuweisen. Im übrigen Außenbereich sollen Mobilfunkanlagen unzulässig sein.

Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Erörterung und es kann jedermann Anregungen und Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen und zugrunde liegenden Unterlagen sind verfügbar und liegen ebenfalls aus (Download s. o.):

Umweltbezogene Informationen sind in der Begründung (Umweltbericht) zu folgenden Schutzgütern enthalten:

  • Boden
  • Wasser
  • Klima und Luft
  • Tiere und Pflanzen
  • Mensch
  • Landschaft
  • Fläche
  • Kultur- und Sachgüter,

sowie deren Wechselwirkungen.

Es liegt folgendes umweltbezogenes Gutachten vor:

  • Standortvorschläge zur Windenergieversorgung der Marktgemeinde Hiltpoltstein, EMF-Institut Köln, 12.12.2022

Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen zu den Schutzgütern zur Einsicht vor:

Mensch

  • Zur Strahlenbelastung am Standort V-Burg

Boden

  • Zu Bodendenkmalen
  • Zu Altlasten
  • Zum vorsorgenden Bodenschutz

Wasser

  • Zum Grundwasserschutz und Einzugsgebiet von Trinkwasserbrunnen
  • Zu wassersensiblen Bereichen

Kultur- und Sachgüter

  • Zu Bodendenkmalen
  • Zum Baudenkmal an der Burg
  • Zu einer Wasserversorgungsleitung

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und hier heruntergeladen werden kann.

Gräfenberg, 14.02.2023

Schulze-Bauer
Erste Bürgermeisterin