Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB),
Bauleitplanung  – Aufstellung des Bebauungsplans „Schossaritz Süd“

hier: Bekanntmachung der frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.10.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Schossaritz Süd“ gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der Vorentwurf ist einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

27.11.2024 bis einschließlich 03.01.2025

über die Homepage der Stadt unter https://www.hiltpoltstein.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanung/ sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ in der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg (Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg) während der Öffnungszeiten

NUR MIT TERMINVEREINBARUNG

Montag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr

OHNE TERMINVEREINBARUNG

Dienstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr,
Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:30 Uhr

eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Äußerungen zum Vorentwurf können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht ist.

Gräfenberg, 14.11.2024

Schulze-Bauer
Erste Bürgermeisterin