Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB),
Bauleitplanung des Marktes Hiltpoltstein – 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Bekanntmachung über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Hiltpoltstein
hat in seiner Sitzung vom 12.12.2022 den Vorentwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt.
Dieser Vorentwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet des Marktes Hiltpoltstein liegt zur Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in der Zeit
vom 12.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023
in der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, in der Halle im 2. Obergeschoss während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können hier heruntergeladen werden:
- Entwurf (Download-Link)
- Begründung (Download-Link)
- Gutachten des EMF-Instituts „Analyse der vorhandenen Mobilfunknetze und Entwicklung von Standortvorschlägen zur strahlungsminimierten Mobilfunkversorgung“ (Download-Link)
Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Erörterung und es kann jedermann Anregungen und Stellungnahmen zu dem Vorentwurf vorbringen. Im Rahmen des Auslegungsverfahrens wird den Bürgern auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und hier heruntergeladen werden kann.
Gräfenberg, 02.01.2023
Schulze-Bauer
Erste Bürgermeisterin