Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB),
Bauleitplanung des Martes Hiltpoltstein – Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Am Gründel“
hier: Bekanntmachung der Umstellung des Verfahrens und der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat der Marktgemeinde Hiltpoltstein hat in seiner Sitzung vom 11.08.2025 außerdem den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Am Gründel“ gebilligt und für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Verfahrensart
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 11.08.2025 die Umstellung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13 b BauGB in ein Regelverfahren beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Fl.Nrn. bzw. eine Teilfläche (TF) von 610 (TF) und 610/27, jeweils Gemarkung Hiltpoltstein. Er befindet sich am südöstlichen Rand der Marktgemeinde Hiltpoltstein. Von Südwesten kann der Geltungsbereich über Am Wolfsgraben und von Süden über Am Gründel erreicht werden.
Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).
Hinweis: Die Ausgleichsfläche befindet im Gemeindegebiet Egloffstein. Die Maßnahme ist Teil eines Ökokontos und bereits hergestellt.
Der Entwurf ist einschließlich Begründung und umweltbezogener Informationen liegt in der Zeit
vom 01.10.2026 bis einschließlich 02.11.2026
in der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg (Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg) während der Dienststunden (Montag – Freitag 8:30 – 12:00 Uhr, Montag – Dienstag zusätzlich 14:00 – 16:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich 14:00 – 17:30 Uhr) oder nach Terminvereinbarung eingesehen oder können hier heruntergeladen werden:
- Entwurf (Download-Link)
- Begründung (Download-Link)
Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich in der Verwaltung der Marktgemeinde Hiltpoltstein abgegeben werden oder zur Niederschrift während der Dienststunden vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB)
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| Schutzgut | Vorhandene Informationen zu |
| Mensch | · Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Wohn- und (Nah)Erholungsfunktion
· Immissionsschutz (Lärm, Geruch) · Verkehrsbelastung |
| Fläche | · Flächennutzung und Flächeninanspruchnahme
· Ressourcenschonende Siedlungsentwicklung · Sparsamer Umgang mit Grund und Boden · Wiedernutzbarmachung von Flächen |
| Tiere und Pflanzen/ Artenschutz | · Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Tier und Pflanzenarten/Biotoptypen
· Erhaltungsziele und Schutzzweck der FFH- und Vogelschutzgebiete · Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten; Beurteilung der Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechts · Baumschutz |
| Boden | · Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Bodenfunktionen und -potentiale
· Bodenschutz · Altlasten · Geogen erhöhte Schadstoffgehalte · Versiegelung |
| Wasser | · Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Gewässer/Oberflächenwasser und Grundwasser
· Wasserschutzgebiete · Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung · Überschwemmungsgebiete, Hochwasserschutz · Hangwasser |
| Luft/Klima | · Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf die lufthygienische und klimatische Ausgleichsfunktion
· Erfordernisse des Klimaschutzes |
| Landschaftsbild | · Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich der Funktionen des Landschaftsbildes |
| Kultur- und Sachgüter | · Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich Boden- und Baudenkmälern |
| Sonstige/allgemeine Umweltbelange | · Wechselwirkungen unter den Schutzgütern
· Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern · Nutzung erneuerbarer Energien · Bodenschutzklausel und Umwidmungssperrklausel gem. § 1a Abs. 2 BauGB · Darstellung von Landschaftsplänen · Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nach-teiliger Umweltauswirkungen, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung · Dachbegrünung · Eingrünung |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:
- Verkehrsgutachten (Download-Link)
- Schalltechnische Untersuchung (Download-Link)
- Planung Ausweichstellen (Download-Link)
- Geruchsimmissionsprognose (Download-Link)
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt und heruntergeladen werden kann (Download-Link).
Hinweis zu im Bebauungsplan zitierten DIN-Normen
Die in den Festsetzungen und Hinweisen des Bebauungsplanes zitierten DIN-Normen liegen in der Verwaltung zur Einsichtnahme bereit.
Hiltpoltstein, 01.10.2026
Datz
Erster Bürgermeiste




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