Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB),
Bauleitplanung des Marktes Hiltpoltstein – Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Walzerbühl“

hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.07.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Sondergebiet – Walzerbühl“ gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flst. 621, 721 (TF) und 724 (TF), jeweils Gemarkung Hiltpoltstein. Er befindet sich südlich des Hauptortes Hiltpoltstein. Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

Lageplan Walzerbühl Entwurf

Die externe Ausgleichsfläche befindet sich nördlich von Großenohe und umfasst Teilflächen der Flst. 1841 und 1905, jeweils Gemarkung Kappel.

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebiets für Landwirtschaft und landwirtschaftliche Dienstleistungen.

Der Entwurf liegt einschließlich Begründung und umweltbezogener Informationen in der Zeit

vom 17.08.2023 bis einschließlich 18.09.2023

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg (in der Halle im 2. Obergeschoss, Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg) während der allgemeinen Dienstzeiten oder nach Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können hier heruntergeladen werden:

Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Erörterung und es kann jedermann Anregungen und Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 6 BauGB).

Umweltbezogene Informationen sind im Umweltbericht zu folgenden Schutzgütern enthalten:

  • Boden
  • Wasser
  • Klima und Luft
  • Tiere und Pflanzen
  • Mensch
  • Landschaft
  • Kultur- und Sachgüter,

sowie deren Wechselwirkungen.

Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen zu den Schutzgütern zur Einsicht vor:

Schutzgut Mensch

  • zu Geräusch- und Geruchsemissionen
  • zum Baustellenlärm
  • zu Immissionsorten
  • zum Lärmschutz gegenüber der Staatsstraße

Schutzgut Pflanzen und Tiere

  • zu Biotopen

Schutzgut Boden

  • zum Bodenschutz

Schutzgut Wasser

  • zur Regenrückhaltung, Abwasserbeseitigung
  • zu Wasserschutzgebieten, Hochwasserschutz, wassersensiblen Bereichen
  • zu Versickerung von Niederschlagswasser
  • zu Grundwasserschutz
  • zur Trinkwasserversorgung

Schutzgut Landschaft

  • zu Dachform, Dachneigung und Gebäudehöhen
  • zur Ansicht von Hiltpoltstein

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • zu Baudenkmalen
  • zum Denkmalensemble und der Ansicht von Hiltpoltstein

Schutzgüter übergreifend

  • zu Ausgleichsflächen
  • zu Altlasten
  • zur Bepflanzung

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und heruntergeladen werden kann (Download-Link).

Gräfenberg, 01.08.2023

Schulze-Bauer
Erste Bürgermeisterin