Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB),
Bauleitplanung des Marktes Hiltpoltstein – Änderung des Flächennutzungsplans
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Hiltpoltstein hat in seiner Sitzung vom 15.02.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Geltungsbereich
Die Änderung des Flächennutzungsplans umfasst das gesamte Marktgemeindegebiet.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Flächennutzungsplans kann in der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, Zimmer 13 (2.OG), während der allgemeinen Dienststunden bzw. hier eingesehen werden:
Aufgrund der derzeitigen Situation können die Unterlagen im Verwaltungsgebäude nur nach Terminabsprache eingesehen werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an Frau Kutscher (tanja.kutscher@graefenberg.de / 09192 / 709 – 33).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Besucher verpflichtet sind, personenbezogene Daten in ein Formblatt einzutragen, um ggf. eine Nachverfolgung der Kontaktpersonen durchführen zu können. Das Formblatt kann von der Homepage vorab heruntergeladen werden: https://www.verwaltungsgemeinschaft-graefenberg.de/download/Formblatt-fuer-persoenliche-Besuche-in-der-Verwaltungsgemeinschaft-Graefenberg.pdf
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Es werden folgende Planungsziele angestrebt: die Ausweisung landschafts- und ortsbildverträglicher, versorgungstechnisch geeigneter und im Hinblick auf die Wohnbebauung immissionsoptimierter Bereiche (Konzentrationsflächen) für Mobilfunkanlagen mit Ausschlusswirkung für das übrige Plangebiet des Außenbereichs.
Hiltpoltstein, 18.02.2021
Schulze-Bauer
Erste Bürgermeisterin